Gottfried
Hoffmann
verteilte sein Grundstück an seine drei Söhne
1. Gottlieb Hoffmann,
2. Friedrich Hoffmann
und 3. Carl Hoffmann
etwa um 1853. In der Forstakte heißt
es: Gottlieb und Friedrich
Hoffmann besitzen das Grundstück
gemeinschaftlich seit drei Jahren (Akte von
1856). In der Schulchronik
sind 1875 die drei Söhne mit ihren Grundstücken
aufgeführt: Gottlieb Hoffmann
mit 29,53 ha, Friedrich Hoffmann
mit 26,56 ha und Rudolph Krefft
mit 31,02 ha als Nachfolger von Carl
Hoffmann.
Wo die alte Hofstelle im Dorf war,
konnte nicht mehr festgestellt werden. Gottfried
Hoffmann, erst Kätner,
dann Bauer in Klobschin,
starb in Klobschin
am 12. 11. 1854. Bei der Seperation
bauten die Söhne jeder auf seinem Grundstücksteil
neue Gebäude auf. Es folgen nun die Grundstücke
13 a, 13 b und 13 c.