Die einzelnen Grundstücke des Dorfes und ihre Besitzer 1772-1945
Grundstück 13 (2)
 
Gottfried Hoffmann verteilte sein Grundstück an seine drei Söhne 1. Gottlieb Hoffmann, 2. Friedrich Hoffmann und 3. Carl Hoffmann etwa um 1853. In der Forstakte heißt es: Gottlieb und Friedrich Hoffmann besitzen das Grundstück gemeinschaftlich seit drei Jahren (Akte von 1856). In der Schulchronik sind 1875 die drei Söhne mit ihren Grundstücken aufgeführt: Gottlieb Hoffmann mit 29,53 ha, Friedrich Hoffmann mit 26,56 ha und Rudolph Krefft mit 31,02 ha als Nachfolger von Carl Hoffmann.
Wo die alte Hofstelle im Dorf war, konnte nicht mehr festgestellt werden. Gottfried Hoffmann, erst Kätner, dann Bauer in Klobschin, starb in Klobschin am 12. 11. 1854. Bei der Seperation bauten die Söhne jeder auf seinem Grundstücksteil neue Gebäude auf. Es folgen nun die Grundstücke 13 a, 13 b und 13 c.