Klobschin
(Klobuczyn)
ist eine Landgemeinde nahe dem Turmberg,
der höchsten Erhebung Pommerellens
im westpreußischen Kreis Karthaus.
Die Geschichte dieses Kreises und seiner Dörfer
ist bereits in mehreren Arbeiten behandelt worden
(1). Über
die Geschichte des Dorfes Klobschin
und seiner Bewohner berichtet ausführlich das
Buch von Erich Hoffmann und Erwin Zischke
(2). Der hier
dargestellte Aufsatz ist eine Ergänzung zu diesem
Buch und beruht auf neuerer Forschung.
Zunächst
ein Überblick über die älteren Besitzverhältnisse
in Klobschin.
Nachdem das mittelalterliche, 1284 erstmals erwähnte
Dorf Klobschin
im Dreizehnjährigen Krieg völlig
zerstört worden war, bildete Klobschin
die erste feststehende Neugründung in einer Reihe
ähnlicher Neuansiedlungen deutscher evangelischer
Bauern im Gebiet um den Turmberg
am Beginn des 17. Jahrhunderts (3).
Bei der Gründung 1605 wurde das von evangelischen
Deutschen aus Pommern
besiedelte Dorf mit 16 ganzen Bauernhöfen zu
je 3 kulmischen Hufen ausgestattet. Der Schulze
erhielt 5 Hufen und 6 Morgen, der Krüger
1/2 Bauernhof. Außerdem hatte der ev. Pfarrer
einen halben Bauernhof, der Organist
3 Kampen (Feldstücke) und der seit 1621 wohl
vorübergehend vorhandene Höker einen Kampen.
Bald
nachdem Klobschin
1620 an das Kloster
Karthaus gekommen war, wurde der Prediger
vertrieben, und auch die Organistenstelle
ging durch Abbruch der Kirche ein (4).Krieg
und Pestjahre machten es nicht möglich,
alle Bauernhöfe besetzt zu halten (5).
Im Jahre 1730 waren jedoch wieder 16 Bauern vorhanden.
Das Predigerland und die oben genannten
4 Kampen hatte der Schulze gepachtet.
Bei der Landesaufnahme 1772 (6)
heißt es, daß 18 Wirte
Land haben, nämlich 16 Zinsbauern
(mit je 1 1/2 Hufe) dazu der Krüger
1 Hufe und der Schulze 4 Hufen. Von
den Bauern waren nun einige kaschubisch
- katholisch. Im Zuge der Bauernbefreiung
erhielten die Bauern das Land (jeder
1 kulmische Hufe) im Jahre 1820 zu Eigentum. Um 1845
erfolgte die Separation (Flurbereinigung).
Nach
den Ausführungen bei den einzelnen Grundstücken
waren im Jahre 1856 von den 16 (ganzen) Bauernhöfen
bereits 9, also gut die Hälfte, in jeweils halbe
Grundstücke geteilt. Die erste Teilung erfolgte
nach den Angaben der Hypothekenscheine,
beim Grundstück Christian
Domröse (11. Grundstück)
im Jahre 1824, mithin bald nach der Eigentumsverleihung
1820. Vor der Separation (um 1848),
als die Bauern das Land noch in langen Streifen der
Dreifelderwirtschaft besaßen
und es gemeinschaftlich bebauten, werden schon wenigstens
3 Grundstücke (Nr. 2, 11 und 15) als geteilt
genannt. Das erwähnte Verzeichnis der 18 Landbesitzer
in Klobschin,
kurz vor der Separation, berücksichtigt
diese Teilung nicht, sondern nennt nur je einen Namen
(7).
Die
Größe der Grundstücke ist in den Hypothekenscheinen
nur nach preußischem (d. h.
auch magdeburgischem) Flächenmaß
angegeben. Für die 16 Bauernhöfe
und den Krug sind es je 67 Morgen
164 QR. preuß. Maß, was der Umrechnung
einer kulmischen Hufe entspricht.
Für das Schulzengrundstück
ist eine Umrechnung aus 4 kulmischen Hufen erfolgt,
während der Umfang des dazugehörigen Mietgrundstücks
der einer knappen kulmischen Hufe entspricht. Zusammen
ergibt das die für Klobschin
1820 amtlich angeführten 22 "katastrierten"
kulmischen Hufen (bzw. die 21 1/2 "reduzierten",
d. h. steuerlich neufestgesetzten Hufen). Die Grundeigentums-Verleihungs-Urkunden
von 1820 lauten für die 16 Bauern auch nur über
je eine Hufe kulmisch, obwohl die Grundstücke
in Wirklichkeit weit größer waren. Bekanntlich
erhielt bei der Dorfgründung jeder Ganzbauer
3 kulmische Hufen, und bei der Separation sind etwa
dem entsprechende Flächen von 200-250 oder mehr
Morgen nach preuß. Maß festgestellt worden.
Die Separationsakten lagen hier allerdings
nicht vor. Einzelangaben
siehe bei dem 5. und 10. Grundstück.
Da
über das Grundeigentum frei verfügt werden
konnte, war die Folge, daß es außer den
erwähnten halben Grundstücken auch bald
kleine und kleinste Grundstücke in Klobschin
gab. Viele Bauern verlegten ihre Hofstelle aus dem
Dorf auf das ihnen zugeteilte Land als "Abbauten",
so daß sich an ihrer Stelle Kleinbauern,
Kätner und Handwerker
im Dorf niederließen. Eine Aufstellung aller
Grundbesitzer von Klobschin
aus dem