Jahre
1875 - damit noch vor der Parzellierung
des Schulzengrundstücks, des
Kruggrundstücks und des 9. Grundstücks
- hat folgende Angaben über 65 dort aufgeführte
Eigentümer.
Es
besaßen 9 Eigentümer bis 2 ha, 18 Eigentümer
2-10 ha, 7 Eigentümer 10-20 ha, 12 Eigentümer
20-30 ha, 14 Eigentümer 30-40 ha, 2 Eigentümer
40-50 ha, 1 Eigentümer 54,60 ha, 1 Eigentümer
134,00 ha (= das Schulzengrundstück). Die Angaben
für 2 größere Grundstücke mit
je 2 Besitzern wurden in dieser Aufstellung geteilt.
Mit der Vermehrung der Grundstücke stieg auch
die Zahl der Einwohner in Klobschin ganz beträchtlich.
Im
Klobschin-Buch befindet sich eine
Grundstücksübersicht von
der Separation bis 1945 (8).
Ausgangspunkt waren die Namen von 18 Besitzern (16
Bauern, Schulze und Krüger), die kurz vor der
Separation genannt sind (9).
Über eine Aufstellung aus dem Jahre 1875 von
nun 65 größeren und kleineren Besitzungen,
mit Hektarangaben, ist dort versucht worden, die Besitzerfolge
bei den 18 Grundstücken aus Überlieferung
und dem Gedächtnis zu klären. Es stellte
sich aber heraus, daß einige Angaben nicht richtig
waren. Die nachfolgende Zusammenfassung kann der erwähnten
Grundstücksübersicht vorangestellt werden.
Sie will die Besitzerfolge ab 1772 - wo dieser Beginn
möglich war - bis 1856 und weiter bis 1945 festlegen.
Die
Grundstücksbesitzer von 1772 bis 1856 wurden
von Erich Hoffmann erforscht (10)
und in einem Heft niedergeschrieben. Der weitere Wechsel
wurde von Erwin Zischke verfolgt,
ebenso die Zusammenfügung der einzelnen Familien
mit Geburts-, Heirats- und und Sterbedaten. Quellen
für die Forschung waren:
1. |
Auszüge
aus den evangelischen Kirchenbüchern
Schönberg
und Berent
(11). |
2. |
Auszugsweise
Abschriften aus den früheren Meldeunterlagen
des Dorfes Klobschin. |
3. |
Eigene
Kenntnis der Sachlage und der örtlichen
Verhältnisse. |
4. |
Hypothekenscheine
für Klobschin
aus der Zeit 1832-1852 (damit Grundbuchangaben)
und die Akte "Fiskus
gegen bäuerliche Einsassen zu Klobschin wegen
Wiederherstellung der Forstgrenzen 1853-1857"
(12). |
In
der "Forstakte"
befinden sich aus dem Jahre 1856 Besitzernachweise
für 19 Klobschiner Grundstücke, in denen
auch für die zurückliegende Zeit die Besitzer
genannt sind. Die Namenangaben in der Akte waren für
diese Aufstellung ein guter Anhaltspunkt, die Jahreszahlen
allerdings nur kritisch verwertbar. Aussagen der Hypothekenscheine
bzw. die der Kirchenbücher gaben
bei Festlegung mancher Daten den Ausschlag. Bei der
Darstellung der Besitzerfolge wurde das Wort "vermutlich"
dann verwendet, wenn die Erbfolge
oder Grundstückserwerbung -
nach der Separation - nicht einwandfrei
bekannt ist, aber mit großer Wahrscheinlichkeit
anzunehmen ist. Eine ganz fehlerfreie Darstellung
der Besitzerfolgen ist ohne Grundstücksakten
nicht möglich. Nachdem im Hauptteil der Arbeit
die einzelnen Grundstücke des Dorfes und ihre
Besitzer in den Jahren 1772 bis 1945 aufgeführt
wurden, folgen eine Anzahl von Einwohnerlisten
aus Klobschin
von der Dorfgründung 1605 bis zur Vertreibung.
Eine Dorfskizze und eine Kartenübersicht zeigen
die Wohnstellen dereinzelnen Familien
auf und dienen so zur weiteren Orientierung des Lesers.
Angefügt sind schließlich Angaben über
in die bisherige Darstellung nicht eingeordnete Personen
und Familien, insbesondere solche, die keinen nennenswerten
Grundbesitz innehatten (Kätner,
Einwohner, Arbeiter,
Handwerker) (13).
Aber auch die Lehrer an der Dorfschule
fallen darunter (14).
Die Angaben stammen hauptsächlich aus der Durchsicht
der Kirchenbücher und sind familienweise
geordnet. Maßgebend für