Dieser "Ariernachweis" wurde dankenswerterweise von Gerd-Otto Klawitter, Runkel (Hessen), dem Sohn des Probanden, zur Verfügung gestellt. g-o.klawitter@t-online.de
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Der „Ariernachweis“ oder „Arierschein“ war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen (Beamte, öffentlicher Dienst u.a.) ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer „rein arischen Abstammung“ aus der „arischen Volksgemeinschaft“.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ariernachweis http://wiki-de.genealogy.net/Ariernachweis